Interessengemeinschaft Berliner Betreuungsvereine
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Interessengemeinschaft Berliner Betreuungsvereine Weitere Kontaktinformationen: Interessengemeinschaft Berliner Betreuungsvereine |
Selbstdarstellung
"Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit, einer geistigen, seelischen oder schweren körperlichen Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, haben nach dem Betreuungsgesetz Anspruch auf rechtliche Vertretung durch einen [ehrenamtlich oder beruflich tätigen] Betreuer, der durch ein Vormundschaftsgericht bestellt wird. [...] Ein Arbeitsschwerpunkt der Betreuungsvereine liegt in der Gewinnung, Beratung und Unterstützung ehrenamtlich tätiger Betreuerinnen und Betreuer."[1]
Ausgabe: 02.04.2010 | Ѡ Α&Ω @_1004
