Kindergeld
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Kindergeld
Grundsätzlich
Einen Anspruch auf Zahlung von Kindergeld können Eltern (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) ihres Kindes haben, wenn es
- ein Freiwilliges Soziales Jahr
- ein Freiwilliges Ökologisches Jahr
- einen Europäischen Freiwilligendienst
- einen Dienst im Aktionsprogramm Jugend des Europäischen Parlaments
- einen Anderen Dienst im Ausland nach § 14 b des Zivildienstgesetzes
- einen Freiwilligendienst aller Generationen
leistet.
Für das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologisches Jahr gilt der Anspruch nur für jeweils einen der beiden Dienste einmal für bis zu 12 Monate. Der Europäische Freiwilligendienst begründet auch dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn er zusätzlich zu einem der vorher genannten Dienste geleistet wird; die Anspruchsdauer verlängert sich dann um 12 Monate.[1]
Freiwilligendienst aller Generationen
Rückwirkend ab dem 01.01.2009 ist der Freiwilligendienst aller Generationen anderen gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten hinsichtlich des Kindergeldanspruchs gleichgestellt worden. Durch Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Kindergeldgesetzes zum 01.08.2009 haben Eltern, deren volljährige Kinder diesen Dienst leisten, Anspruch auf Kindergeld - soweit die allgemeinen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllt sind.[2]
Probleme
- Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat am 26.11.2008 entschieden (4 K 157/06), dass ein Freiwilligendienst, der von 2005 bis 2006 bei der Ordensgemeinschaft der Pallottinerinnen als „Missionarin auf Zeit“ in Kamerun abgeleistet worden ist, keinen Kindergeldanspruch begründet. Der Freiwilligendienst habe weder einer Berufsausbildung entsprechend den Kriterien des Bundesfinanzhofs entsprochen noch erfülle der Träger die Voraussetzungen für die anerkannte Durchführung eines Freiwilligen Sozialen Jahres im Ausland nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG). Revision ist zugelassen.[3]
- ↑ Bundesagentur für Arbeit | http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Wehr-Zivildienst-freiwillige-Dienste.html - 20.08.2009
- ↑ Vgl. Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.08.2009 | http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=128996.html - 20.08.2009
- ↑ Vgl. weiter Schmitt, Georg, 2009: Kindergeld: Ableistung von Freiwilligendiensten (FG). (www.haufe.de, 21.08.2009 | http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?newsID=1250496908.85&portal=Steuern&topic=Rechtsprechung&topicView=Rechtsprechung)
Ausgabe: 25.10.2009 | aktualisiert
